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Pensionskasse beim Auswandern ausgezahlt?
Wir holen Ihre Quellensteuer zurück!

Wollen Sie 10'000 Franken oder mehr an Quellensteuer verschenken?

Wer aus der Schweiz auswandert, lässt sich die Pensionskasse oft ganz oder teilweise auszahlen. Das ist verständlich: Für viele ist dieses Kapital der Grundstein für das neue Leben in Thailand. Doch bei der Auszahlung der Pensionskasse zieht die Vorsorgeeinrichtung sofort die Quellensteuer ab. Bei einem Guthaben von mehreren Hunderttausend Franken sind das schnell 10'000 Franken oder mehr.

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Die gute Nachricht für alle, die nach Thailand auswandern: Diese Quellensteuer können Sie zurückbekommen. Dafür müssen Sie einige Bedingungen erfüllen und bei der Steuerbehörde am Sitz Ihrer Vorsorgeeinrichtung einen Antrag auf Rückerstattung stellen.

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Klingt einfach? Ganz so einfach ist es leider nicht. Zum Antrag gehört ein ganzes Dossier an Dokumenten, und das braucht Zeit und Geduld.

Wer im Internet nach den genauen Regeln für die Pensionskasse-Auszahlung beim Auswandern sucht, stösst auf widersprüchliche Aussagen. Manche Seiten behaupten sogar, Rentner könnten die Quellensteuer seit einigen Jahren gar nicht mehr zurückfordern.

 

Zum Glück stimmt das heute so pauschal nicht. Wir kennen die aktuellen Anforderungen und begleiten Sie durch den ganzen Ablauf, von der Auszahlung Ihrer Pensionskasse bis zur Rückerstattung auf Ihr Konto. So wird die Rückforderung für Sie zum entspannten Spaziergang.

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Schliesslich haben Sie Ihr Pensionskassenkapital über Jahrzehnte angespart. Davon sollten Sie beim Auswandern keinen Franken unnötig verschenken. Wir führen Sie Schritt für Schritt ans Ziel.

Schritt für Schritt zum Ziel

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Bedarf klären

  • Was ist Ihre besondere Situation?

  • Sind die Kriterien erfüllt?

  • Welche Dokumente sind noch zu beschaffen?

  • In welchem Umfang dürfen wir Sie unterstützen?

  • Was kostet Sie der ganze Prozess?

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Antrag erstellen

Jeder Kanton hat sein eigenes Antragsformular.

 

Wir helfen Ihnen, dieses auszufüllen und alle erforderlichen Beilagen zu beschaffen, hier in Thailand, aber wenn erforderlich auch in der Schweiz.  

 

Am Schluss senden wir für Sie ein vollständiges Dossier an die Steuer­behörde in der Schweiz.

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Kommunikation gestalten

Im Laufe der Abwicklung kommt es vor, dass eine Behörde mit dieser Aufgabenstellung nicht vertraut ist und sagt: „Geht nicht!“

 

In Thailand, aber auch in der Schweiz, braucht es in diesem Fall eine sehr geschickte Kommuni­kation, um den Ball am Rollen zu halten und das Ziel zu erreichen.

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